VOLLMOND 1-2024

vor www.mondseelandteam.at Kienesberger Gerald Catering Kreuzer Josef Holzbau Kreuzer Roman Erdbau Lindinger Matthias Baumeister Spenglerei, Dachdecker, Fassade Lugstein Manfred Autohaus Mondsee Forelle Handel und Gastronomie Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQAGeneralAgentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Roadrunners Andreas Hierl, Daniel Ebner Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schwaiger & Lettner Steuerberatung Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf, Baumfällung/Pflegeschnitt Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Simonlehner Hans Jörg Eurogreen Austria GmbH Simonlehner Martina ISRS GmbH Smovey Mondsee Rafaela & Robert Golda-Zajc Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl Tierärztin Michaela Maurer VOLLMOND - die Regionalzeitung Weingast Heinz Computer Consulting Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Anna Baumgartner, Raphael Nigitz TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EX PERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandtea Wir sind dabei § Urlaubsansprüche verjähren nicht nach drei Jahren Rechtstipp von Rechtsanwalt Mag. Bertram Fischer Franz-Kreutzbergerstr. 2, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/36705, www.ra-mondsee.at, kanzlei@ra-mondsee.at Bisher galt, dass Urlaubsansprüche nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind, verjähren/verfallen, und damit weder Urlaub, noch eine Urlaubsersatzleistung dafür mehr vom Arbeitneh- mer/in („AN“) gefordert werden kann. Ein neues Urteil des Obersten Ge- richtshofs stellte jedoch nun klar, dass dies nur dann gilt, wenn der Arbeit- geber/in („AG“) von sich aus aktiv den AN aufgefordert hat, den Urlaub zu verbrauchen, anstatt bloß darauf zu warten, dass dieser verfällt; das muss der AG beweisen! Allen Unternehmern sei daher geraten, die Urlaubsan- sprüche Ihrer AN genau zu überwachen, und – rechtzeitig – diese zum Ver- brauch aufzufordern – und das auch schriftlich zu dokumentieren! Allen AN sei dazu geraten, ihre Urlaubsansprüche genau zu prüfen, und natürlich im besten Fall rechtzeitig zu nehmen, sowie auf eine vollständige Abrechnung zu achten. Sollte der AN nicht vom AG auf einen sonstigen Verfall aufmerksam gemacht und zumVerbrauch aufgefordert worden sein, kann der unverbrauchte Urlaub auch noch nach Ablauf von drei Jahren ge- nommen, oder wie im Anlassfall, sogar noch nach Ende des Arbeitsver- hältnisses als Geld-/Urlaubsersatzleistung gefordert werden. Im Anlassfall erhielt der klagende AN für angeblich verjährte 180 Urlaubstage weitere € 24.300,00 zugesprochen. Dank dem Engagement von Mondseelandteam, WirtsGuad bei da Remise - Unterach und Fischzucht See-Ache kann auch in diesem Jahr die Situation krebskranker Kinder und deren Familien konkret verbessert werden. Traditionelle Spendenaktion Bereits seit 10 Jahren organisiert die Familie Mosauer diese Spendenaktion, welche auch diesmal wieder tatkräftige Unterstützung aus vielen Bereichen gefunden hat. Es ist uns ein persönliches Anliegen den betroffenen Kindern und ihren Familien auf ihrem schwierigen Weg zu unterstützen, so die Initiatoren. 4.100 Euro für die Salzburger Kinderkrebshilfe Unterstützen mit einer großzügigen Spende krebskranke Kinder: Martina Simonlehner, Roland Wienerroither, Martin Plomberger, Walter Mosauer, Dominik Steinbichler und Maria Mosauer (von links).

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